Weichenstellung für die touristische Entwicklung in der Wallersee-Ostbucht

Salzburg | Flachgau | Neumarkt am Wallersee | 22. Juni 2021| Ein neues Hotel in der Wallersee-Ostbucht? Keinen Campingplatz mehr? Kein oder ein kleineres Strandbad für die Neumarkter? Nach einer Anrainer-Informationsveranstaltung Ende Mai über die mögliche zukünftige Entwicklung in der Wallersee-Ostbucht brodelt es in der Gerüchteküche. Der Neumarkter Stadtschrei(b)er sprach darüber mit Bürgermeister DI Adi Rieger.
Ein Gesetz ist der Auslöser für Planungen
Das Salzburger Raumordnungsgesetz (ROG) stellt die rechtliche Grundlage für die Salzburger Raumplanung im Bundesland Salzburg dar. Darin heißt es im § 2 Abs. 6, etwas sperrig „Der Tourismus ist unter Berücksichtigung der ökologischen Belastbarkeit und der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Raums, der Erfordernisse des Landschafts- und Naturschutzes sowie der vorrangigen Beteiligung der einheimischen Bevölkerung an der Entwicklung und der Vielfalt der Freizeit- und Erholungsbedürfnisse der Gäste auch durch die Sicherung geeigneter Flächen zu entwickeln und konkurrenzfähig zu erhalten.“
Nach dem ROG obliegt der Gemeinde die räumliche Ordnung und Planung des Gemeindegebietes mit den drei Planungsinstrumenten des Räumlichen Entwicklungskonzeptes (REK), der Grundlage für die Aufstellung des Flächenwidmungsplans und der Bebauungspläne. Das REK musste bisher spätestens alle 15 Jahre überarbeitet werden. Das letzte REK für Neumarkt am Wallersee stammt aus dem Jahr 2008.

Die „Agenda 21“ klärte die Bedürfnisse
2015 begannen die Gemeinden der PlusRegion – Köstendorf, Neumarkt am Wallersee und Straßwalchen – mit den Erhebungen der Bedürfnisse ihrer Bürger im Rahmen eines „Agenda 21“-Prozesses. Das war ein Prozess, in denen örtliche Arbeitsgruppen über die Entwicklung von langfristigen Veränderungen in ihren Gemeinden diskutierten. Von den fünf Projektwerkstätten in Neumarkt am Wallersee beschäftigte sich eine mit der Freizeitgestaltung für Einheimische und Besucher in der Wallersee-Ostbucht.
„In der Ostbucht steppt der Bär – oder chillt“
Diesem Zitat (aus der Broschüre „Zukunftsprofil Neumarkt: Leitthemen – Entwicklung – Ausblick“) folgen grundsätzliche Bekenntnisse der Bürger und der Stadtgemeinde zu einem öffentlichen Seezugang (ggf. gegen Parkgebühr), zur Erweiterung des Sport- und Spielangebots mit frei zugänglichen Sportanlagen, zur Erarbeitung eines Konzepts, das den See für Open-Air-Veranstaltungen attraktiver machen soll, zur Gestaltung des Campingplatzes (runderneuern oder auflassen) sowie zur Ansiedlung eines Hotels mit Wellness-Schwerpunkt.

Die im Mai stattgefundene Informationsveranstaltung wurde von Bürgermeister DI Adi Rieger, Mag. (FH) Andreas Gruber (Immobilienentwicklung „Gepflegtes Wohnen Immobilien GmbH“), Architekt Univ.-Ass. Mag. Florian Medicus (Dacuna, Büro für Architektur und Stadtplanung, Salzburg) und Dipl.-Ing. Georg Zeller (staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker und Ingenieurkonsulent für Raumplanung und Raumordnung) geleitet. Dabei wurden aufgrund der Ergebnisse der Projektwerkstätte mögliche Ausbaupläne sowie das Projekt eines Wellness-Hotels einer inländischen Hotelentwicklungsfirma den Anrainern im Grundsatz vorgestellt.
„Im Falle der Realisierung dieses Hotelprojektes wird besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass das bestehende Freizeitangebot in Neumarkt ideal ergänzt wird und es insgesamt zu einer qualitativen Verbesserung in diesem Bereich kommt, von dem alle Neumarkterinnen und Neumarkter profitieren sollen“ sagt Bürgermeister Rieger.
„Im Grundsatz“ heißt: Die Stadtgemeinde muss einerseits ihrer rechtlichen Verpflichtung nachkommen ein neues REK beim Land Salzburg einzureichen, und andererseits darin die mögliche touristische Entwicklung bis 25 Jahre nach in Rechtskraftreten des neuen REK in Grundzügen festlegen.

„Dazu darf angemerkt werden, dass bereits im aktuellen REK aus dem Jahr 2008 eine touristische Entwicklung in der Wallersee-Ostbucht mit dem Ziel der Neuordnung, Gestaltung und Aufwertung inklusive der Errichtung eines Hotels vorgesehen war. Alle Maßnahmen sind unter dem Aspekt der naturräumlichen Wertigkeit des Landschaftsraumes auf Grundlage eines naturraumbezogenen Gesamtnutzungs- und Gestaltungskonzeptes zu setzen. Das neue REK soll 2023 in Rechtskraft treten.“ erläutert Rieger.
Vereinfacht ausgedrückt: Wird in dem neuen REK kein mögliches Hotel, keine Neugestaltung der Sportanlagen usw. eingeplant kann über diese Entwicklung dann frühestens erst wieder in 25 Jahren diskutiert werden. Das ist auch der Grund, weshalb die Stadtgemeinde alle denkbaren Veränderungen in die vorgestellten Pläne einfließen hatte lassen. Welche dieser Pläne dann aber tatsächlich realisiert werden (können), wird sich erst weisen und mit deren Umsetzung kann auch erst frühestens voraussichtlich 2023 begonnen werden.

Was also könnte sich in den nächsten Jahren in der Wallersee-Ostbucht ändern?
Unter der Annahme, dass der Hotelinvestor seine Pläne tatsächlich realisiert
… käme dieses Hotel an den Standort des Waldkindergartens unter Nutzung der angrenzenden Flächen (z. B. des Minigolfplatzes und des Strandbades); der Durchgang zur Uferpromenade muss für alle offen bleiben. Das Hotel, die Wellness-Einrichtungen und die Hotelgastronomie sollen nicht nur Hotelgästen, sondern ebenso Einheimischen und anderen Tagesgästen zur Verfügung stehen;
… würde das Strandbad in seiner Größe erhalten bleiben oder sogar vergrößert werden; etwaige neue Flächen könnten durch Aufschüttungen im Strandbadgelände geschaffen werden;
… würde der Campingplatz aufgelöst werden und anstelle käme ein zentraler „Marktplatz“ mit Busumkehrplatz und einem größeren Parkplatz sowie die sportlichen Freizeiteinrichtungen wie Minigolf- und Beach-Volleyball-Platz. Zum neuen Standort des Eingangs ins Strandbad, der Toiletten und einem kleinen Restaurant gibt es noch keine Überlegungen.
… würde eine neue Umfahrungsstraße an der östlichen Seite des Campingplatzes (Wiesenrand) errichtet werden, die bis zur Verbindungsstraße nach Thalham beim Fisch- und Schneckenrestaurant Seehotel Winkler geführt werden könnte;
Wie oben erwähnt, handelt es sich derzeit nur um grobe Planungen. Laut Bürgermeister Rieger gibt es noch kein Detailkonzept.

Kommt kein Hotel, bliebe wohl vieles beim Alten, bis auf das derzeitige Strandbad-Campinggebäude, das abgerissen und in verkleinerter Form neu errichtet werden würde. Und da rund um den See ein Streifen dem Land Salzburg gehört, muss dieses ja auch noch seine Zustimmung für z. B. die Aufschüttung geben. Auch der Naturschutz könnte noch ein Wörtchen bei den für den Hotelbau notwendigen Bewilligungen mitreden.
Rieger unterstrich, dass sich alle Fraktionen in der Gemeindevertretung einig sind, dass es sich bei diesen Planungen um eine Aufwertung der Wallersee-Ostbucht handeln würde. Wie es die Camper sehen, die dann nicht mehr ihren Sommer hier verbringen können und die Neumarkter, die eine wohl völlig neu gestaltete Landschaft vorfänden, könnten ja noch zu Veranstaltungsthemen in den nächsten Jahren werden.

